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Pressemitteilung des Deutschen Lehrerverbandes Hamburg (DLH) zur bürgerschaftlichen Anhörung zum ne

02.07.2009 – Der DLH als Lehrergewerkschaft hat sich 2007 für eine Reform des Hamburger Bildungswesens die Ergebnisse der Enquete-Kommission auf die Fahnen geschrieben ? mit intensiver Frühförderung, der Gründung der Stadtteilschule und damit zwei Wegen zum Abitur nach der 4. Klasse. Damit hätte man eine große, bundesweit erwartete Reform gehabt und nach aktuellem Bremer Vorbild vielleicht auch einen parteienübergreifenden Schulfrieden für 10 Jahre. Dies war bis zu dem schwarz-grünen Schulkompromiss auch die Position der Hamburger CDU und einflussreicher Teile der SPD gewesen ? jetzt ist der DLH deshalb nicht zur Anhörung in die Bürgerschaft geladen worden.

Mit dem Vorschlag eines neuen Schulgesetzes auf dem Tisch geht es für den DLH jetzt darum, ganz pragmatisch die Quadratur des Kreises zu gestalten, also möglichst viel Bewährtes bei der Einführung der Primarschule zu bewahren und auf Risiken und Nebenwirkungen hinzuweisen.

?Der DLH begrüßt bei der gegenwärtigen Reform ohne Einschränkung die geplanten Senkungen der Klassenfrequenzen und die Einführung der Berufsoberschule?, erklärte Matthias Oehlrich als Vorsitzender und nannte dann einige zentrale Forderungen seiner Organisation an das neue Gesetz.

 Die Arbeit der Regionalen Schulkonferenzen hat gezeigt, dass es eine zu geringe Bereitschaft vieler Schulen gegeben hat, die eigene Arbeit in den Zusammenhang des gesamten Hamburger Schulwesens über die engen regionalen Grenzen hinaus zu verorten ? also im Sinne der Schüler auf die nächste Ausbildungsstufe zu sehen und dort gewünschte Schwerpunkte vorzubereiten. In das Gesetz muss dafür ein Kooperationsgebot.
 Feste Klassenverbände bis Ende Klasse 3 sind zu erhalten.
 Natürlich kann die wohnortnahe Primarschule nicht alle gewünschten Profile anbieten, deshalb muss der Wechsel aus der Grundstufe einer Primarschule nach der 3. Klasse in die Unterstufe einer anderen ausdrücklich ermöglicht werden ? dies wäre ein Rest Elternwahlrecht.
 In der Diskussion muss auch der nicht so fachkundigen Öffentlichkeit klar gesagt werden, wie künftig Zeugnisse aussehen sollen, was mit Punkten, Noten und Kompetenzfeststellungen gemeint ist
 Rechtlich ? und darauf fußend auch inhaltlich ? müssen klare Regelungen für die Versetzung in die Klasse 7 geschaffen werden.
 Die Ansprüche auf Fördermaßnahmen für Schüler mit Behinderungen und deren Klassen sind genauer zu nennen.
 Die Gymnasien werden massiv gegenüber den gegenwärtigen Beobachtungsstufen Defizite aus den Primarschulen aufholen müssen; es droht den Gymnasiasten ein ziemlicher Paukbetrieb von Klasse 7 bis 9. Deshalb ist eine Klassenfrequenz von 28 Schülern zuviel. Darüber hinaus ist eine Absenkung um 5 Schüler in den sozial benachteiligten Regionen (gem. KESS-Faktor) für alle Schulformen notwendig.

Zwei Komplexe machen dem DLH grundsätzliche Sorgen; hier braucht es Klärung parallel zur Diskussion der Novelle:
 Das geplante Tempo der Reform ist in der deutschen Bildungsgeschichte für einen solchen Fundamentalumbau einzigartig. Sorgen machen nicht nur die notwendigen Baumaßnahmen und deren Zeitplan, die Erstellung der Bildungspläne und Bewertungskriterien, sondern auch die notwendige ? von den Lehrkräften gewollte ? Lehrerfortbildungsoffensive bisher nicht erprobten Umfangs. Hier droht eine ?Reform im Hauruckverfahren?.
 Das Gesetz darf nur beschlossen werden, wenn die finanziellen Auswirkungen, für Investitionen (die einzelnen Bauten, Ausstattung, Umzüge) und alle zusätzlichen Betriebskosten, ganz eindeutig dargestellt und begründet und auch für die kommenden Jahre verlässlich beziffert und haushalterisch abgesichert werden.

?Wir wollen keine Reformruine. Im Vergleich zu diesem Projekt ist sogar der Bergedorfer ZOB ein Anfänger-Puzzle!? schloss Matthias Oehlrich.


gez. Matthias Oehlrich Hamburg, 1.7.2009
Vorsitzender DLH



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