Ausschuss Recht und Besoldung
Rechtsschutz (Umfang des Rechtsschutzes)
- Rechtsschutz (auch telefonische Beratung) erhalten nur Mitglieder des DLH.
- Der Rechtsschutz erstreckt sich nur auf Streitfälle, die aus dem Dienstverhältnis des Antragstellers während der Mitgliedschaft entstanden sind.
- Unter bestimmten Bedingungen wird auch Hinterbliebenen des verstorbenen Mitgliedes Rechtsschutz gewährt.
- Bei Disziplinar- und Strafverfahren sowie Ordnungswidrigkeiten wird nur dann Rechtsschutz gewährt, wenn es sich nicht um ein vorsätzlich begangenes Delikt handelt.
- Der DLH versagt den Rechtsschutz bei Ansprüchen gegen ein Mitglied aus einem zum Schadenersatz verpflichtenden Tun oder Unterlassen, deren materielle Folgen durch Eingehen einer Haftpflichtversicherung hätten abgewendet werden können.
- Mobbingprobleme werden an den AK DLH gegen Mobbing weitergeben
Weitere Informationen zu Gesetzen, Verordnungen und Dienstvereinbarungen finden Sie unter der Rubrik Informationen der Behörde für Schule und Berufsbildung als auch in den Informationen für Schulpersonalräte
